Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden
Seit 04. Juni 2024 sind Spenden an den Österreichischen Bergrettungsdienst – Land Tirol steuerlich absetzbar.
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit:
Damit wir Ihre Spende an das Finanzamt melden können, benötigen wir folgende Angaben:
- Vor- und Nachname (laut Meldezettel oder Reisepass)
- Geburtsdatum
- gegebenenfalls die betreffende Ortsstelle
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Angaben vollständig und korrekt sind.
Fehlende Daten können bis spätestens Februar des Folgejahres nach dem Spendeneingang nachgemeldet werden.
Bitte beachten Sie, dass der Österreichische Bergrettungsdienst Land Tirol nicht verpflichtet ist, fehlende Daten von Spender:innen einzuholen.
Spendenkonto
Österreichischer Bergrettungsdienst – Land Tirol
IBAN: AT92 3633 6000 0054 4585
Fördermitgliedschaft
Der jährliche Fördererbeitrag beträgt 36,00 €.
Davon sind 26,80 € steuerlich absetzbar, sofern die Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung erfüllt sind.
Maximale steuerliche Absetzbarkeit
Spenden können bis zu 10 % Ihres steuerpflichtigen Jahreseinkommens steuerlich geltend gemacht werden.
Beispiel:
Bei einem steuerpflichtigen Einkommen von 30.000 € können Spenden bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 € steuerlich berücksichtigt werden.
Widerruf der Datenübermittlung
Wenn Sie Ihre Spenden nicht oder nicht mehr steuerlich geltend machen möchten, können Sie die Übermittlung Ihrer Daten an das Finanzamt jederzeit schriftlich widerrufen.
Senden Sie Ihren Widerruf bitte an:
Wir vermerken den Widerruf in unserer Datenbank. Ab diesem Zeitpunkt werden Ihre Spenden nicht mehr an das Finanzamt übermittelt.
Eine Übermittlung erfolgt ebenfalls nicht, wenn uns die erforderlichen Angaben (Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum) nicht vollständig vorliegen.
Vorteile der Spendenabsetzbarkeit
Steuerliche Entlastung
Durch die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spende können Sie – abhängig von Ihrem Einkommen und Ihrem persönlichen Steuersatz – einen Teil Ihrer Spende über die Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuerveranlagung zurückerhalten.
So unterstützen Sie die Bergrettung Tirol und profitieren gleichzeitig von einer steuerlichen Entlastung.
Hinweis: Die tatsächliche Höhe der Steuerersparnis richtet sich nach Ihrem individuellen Steuersatz und kann daher unterschiedlich ausfallen.
Sicherheit bei Ihrer Spende
Der Schutz Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität. Alle Daten werden bei der Übermittlung mittels SSL-Verschlüsselung sicher übertragen und vor unbefugtem Zugriff geschützt.
Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie werden ausschließlich für die gesetzlich erforderliche Meldung Ihrer Spende an das Finanzamt verwendet und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen sicher verarbeitet und aufbewahrt.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
E-Mail: spenden@bergrettung.tirol
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen in die Arbeit des Österreichischen Bergrettungsdienstes – Land Tirol.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Seit dem 04. Juni 2024 sind Spenden an den Österreichischen Bergrettungsdienst – Land Tirol steuerlich absetzbar. Das bedeutet, dass Ihre Spende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden kann.
Damit Ihre Spende an das Finanzamt gemeldet werden kann, benötigen wir folgende Angaben:
- Vor- und Nachname (laut Meldezettel oder Reisepass)
- Geburtsdatum
- gegebenenfalls die betreffende Ortsstelle
Nach Erhalt dieser Daten melden wir Ihre Spende automatisch an das Finanzamt. Eine gesonderte Eintragung in der Steuererklärung ist in der Regel nicht erforderlich.
Da bei Banküberweisungen nicht immer alle erforderlichen Informationen vollständig übermittelt werden, bitten wir Sie, uns Ihre Daten per E-Mail an spenden@bergrettung.tirol zu senden.
So können wir Ihre Spende eindeutig zuordnen und an das Finanzamt melden.
Nein. Anonyme Spenden können nicht steuerlich geltend gemacht werden, da für die Meldung an das Finanzamt die vollständigen personenbezogenen Daten erforderlich sind.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Vor- und Nachname sowie Ihr Geburtsdatum exakt mit den Daten Ihres Meldezettels oder Reisepasses übereinstimmen. Abweichende oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass Ihre Spende nicht korrekt zugeordnet und daher nicht steuerlich berücksichtigt werden kann.
Der Schutz Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität. Ihre Daten werden verschlüsselt (SSL) übertragen, streng vertraulich behandelt und ausschließlich für die gesetzlich vorgesehene Meldung Ihrer Spenden an das Finanzamt verwendet.
Ja. Spenden können bis zu 10 % Ihres steuerpflichtigen Jahreseinkommens steuerlich berücksichtigt werden.
Auf Wunsch bestätigen wir Ihnen gerne, dass Ihre Spende an das Finanzamt gemeldet wurde. Die Berücksichtigung erfolgt anschließend im Rahmen Ihrer Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuerveranlagung.
Wenn Sie keine Meldung Ihrer Spenden an das Finanzamt wünschen, senden Sie uns bitte einen formlosen schriftlichen Widerruf an spenden@bergrettung.tirol.
Den Widerruf können Sie jederzeit erteilen oder wieder zurücknehmen.
Nein. Der Förderbeitrag stellt keine reine Spende dar, da mit der Fördermitgliedschaft Leistungen verbunden sind. Deshalb ist nur der gesetzlich begünstigte Spendenanteil steuerlich absetzbar.
Kontakt
Österreichischer Bergrettungsdienst – Land Tirol
Geschäftsstelle
Ansprechperson: Florian Falkner
Florianistraße 2
6410 Telfs
Telefon: +43 5262 64140
E-Mail: spenden@bergrettung.tirol